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Krankenkasse finanziert private Psychotherapie
Wer unter psychischen
Problemen leidet, möchte schnelle Hilfe. Leider warten Betroffenen häufig
monatelang auf einen freien Therapieplatz. Was viele nicht wissen, Krankenkassen
können die Kosten für eine private Psychotherapie erstatten.
Sie hatte bei ihrer Krankenkasse nach weiteren Möglichkeiten
einer Therapie gefragt, bekam aber die Auskunft, sie müsse eben auf einen
freien Platz warten.
Nachdem sie sich an eine unabhängige Patientenberatung
gewandt hatte, erfuhr sie, Krankenkassen erstatten unter bestimmten
Voraussetzungen eine private Psychotherapie.
Die Kostenerstattung ist im § 13 Abs. 3 SGB V geregelt:
Wenn die Versorgung mit psychotherapeutischen Leistungen
nicht ausreichend ist und die Wartezeiten mehrere Monate betragen, ist ein
Anspruch auf Kostenerstattung gegeben. Krankenkassen sind gemäß ihres
Sicherstellungsauftrages verpflichtet, ihren Versicherten eine zeitnahe
Behandlung zu ermöglichen.
Betroffene können die Kostenerstattung von ihrer Krankenkasse
verlangen. Wenn der Antrag Aussicht auf Erfolg haben soll, muss in einem
Protokoll nachgewiesen werden, sie haben mehrere Psychotherapeuten kontaktiert
und diese können in den nächsten Monaten keinen freien Platz anbieten.
Der Hausarzt muss eine Notwendigkeitsbescheinigung für die
Therapie ausstellen.
Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung und Heilpraktiker
(Psychotherapie) können bei der Antragstellung beraten und stellen die
erforderliche Behandlungsbescheinigung aus.
Kontaktdaten:
Schulte Coaching
Frauke Schulte
Naumburger Str. 4
28832 Achim
www.frauke-schulte.de
info@frauke-schulte.de
Hallo Frau Schulte,
AntwortenLöschenich hoffe sehr darauf in Zukunft auch von der Krankenkasse Ihre Leistungen bezahlt zu bekommen. An der bisherigen Haltung musste sich auch unbedingt etwas ändern.
Walter Brumberg